Die bilanzielle Behandlung immaterieller Vermögenswerte ist primär in IAS 38 Immaterielle Vermögenswerte geregelt. Wie bei der Bilanzierung von Sachanlagen (IAS 16) können bei immateriellen Vermögenswerten auch die ergänzenden Regelungen des
– IFRS 3 Unternehmenszusammenschlüsse,
– IAS 20 Bilanzierung und Darstellung von Zuwendungen der öffentlichen Hand,
– IAS 23 Fremdkapitalkosten sowie
– IAS 36 Wertminderung von Vermögenswerten
relevant sein.
Zudem existiert mit dem SIC-32 eine Interpretation zum IAS 38, welche sich speziell mit der bilanziellen Behandlung von Ausgaben für die Entwicklung einer Website befasst.
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