Die Abwicklung einer Bank ist ein Ereignis, mit dem sich – zum Glück – ein Aufsichtsratsmitglied normalerweise nicht beschäftigen muss. Umso mehr ist man dann auf schnellen und kompetenten Rat angewiesen, wenn diese Situation tatsächlich einmal eintritt. Dabei gibt es in juristischer Hinsicht kaum einen Mangel; in der praktischen Durchführung dagegen sind Geschäftsführung und Aufsichtsrat, wie die Autoren als Vorstandsmitglieder und Liquidatoren selbst erlebt haben, sehr stark auf sich selbst angewiesen. Aus dieser Erfahrung heraus entstand der folgende Beitrag; er will Erkenntnisse weitergeben, auf Fallstricke aufmerksam machen und ganz allgemein dazu beitragen, dass die eigentlich ja eher bedauerliche Liquidation einer Bank gleichwohl ein „Erfolg“ wird
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