Die Verwerfungen auf den Finanzmärkten haben auch an der bestehenden Corporate Governance von Banken Kritik aufkommen lassen. Neben Vorwürfen bei der Organisation von Lenkung und Überwachung wird speziell die inhaltlichkonzeptionelle Ausrichtung der Corporate Governance bemängelt: Diese sei zu eng an der Erfüllung institutsindividueller, formaler Vorgaben für Banken und weniger an ihrer Eingebundenheit in das dynamische Gesamtumfeld der Märkte ausgerichtet. Speziell die Risikomanagementsysteme als zentrale Elemente der Governance „have assumed away systemic effects“. Das eher zu umfassende System der Corporate Governance habe ein Gefühl scheinbarer Sicherheit geschaffen und die eigentliche Sensibilität für Gefahren reduziert.
Generell bewirken die im Kontext der Finanzkrise erkennbaren Verhaltensmuster und Vernetzungen auf den Finanzmärkten neue Anforderungen für die Steuerung von Finanzinstituten. Eine höhere Dynamik bei der Reaktion auf veränderte Rahmendaten, der Aufbau globaler Risikokonzentrationen, die Bedeutung emotionaler Faktoren beim Umgang mit Komplexität und Intransparenz sowie Ansteckungseffekte zwischen Instituten definieren das Umfeld der bankbetrieblichen Corporate Governance neu. Es lassen sich zwei wesentliche Perspektiven für die zukünftige Ausrichtung der Banksteuerung erkennen:
– Entscheidungen sind stärker aus der Verflechtung mit dem Umsystem und der Anfälligkeit der Einzelbank durch äußere Einflüsse abzuleiten (Systembezug).
– Die verringerte Kontinuität auf Finanzmärkten ist explizit bei Entscheidungsszenarien für die Zukunft zu berücksichtigen (Dynamischer Bezug).
Analog der Entwicklung sogenannter „makroprudentieller“ Ansätze durch die Bankenaufsicht ist deshalb auch für einzelne Institute eine Steuerung erforderlich, die neben der Beachtung institutsinterner, formaler und historischer Gegebenheiten („Individual Governance“) deutlicher auf die Einbindung der Einzelinstitute in den hoch vernetzten und veränderlichen Zusammenhang mit dem Gesamtsystem fokussiert (vgl. Abb. 1). Diese wird im Folgenden auch als systemorientierte Corporate Governance beziehungsweise als „Systemic Governance“ bezeichnet.
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