Unter Geschäftsbesorgung wird an dieser Stelle die Übertragung von Aufgaben (z.B. Buchhaltung) an externe Dritte oder interne Gesellschaften (im Konzernverbund z.B. als sog. Shared Services) auf Basis eines Geschäftsbesorgungsvertrages verstanden.
Die in der nachfolgenden Tabelle dargestellten Prozesse und Kontrollaktivitäten beziehen sich im Wesentlichen auf Risiken, die aus existierenden Schnittstellen zwischen Auftraggeber und Geschäftsbesorger entstehen.
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