§ 86 TKG hat keine Grundlage in der Universaldienst-RL oder den weiteren EG-Richtlinien zum Telekommunikationsrecht; was europarechtlich unproblematisch ist, da es sich um verfahrensrechtliche Regelungen zur Ausgestaltung des Universaldienstbereiches handelt, die den Zielen und den Einzelbestimmungen des Richtlinienpakets nicht entgegenstehen.
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