Diesen Dezember jährt sich das Volkszählungsurteil und damit die Geburtsstunde des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung zum vierzigsten Male. Dass es zu diesem Urteil gekommen ist, war ganz wesentlich das Verdienst von Frau Dr. Gisela Wild als eine der Verfahrensbevollmächtigten. Die Hamburger Rechtsanwältin setzt sich bis heute für den Datenschutz ein und war Mitte der 2000er Jahre selbst Richterin am Hamburgischen Verfassungsgericht. Das Interview führt Dr. Jonas Botta für die PinG.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2023.05.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2023 |
Veröffentlicht: | 2023-08-29 |
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