Im Rahmen der Novellierung des TKG im Jahre 2011/2012 hatte sich der Gesetzgeber mit den Warteschleifen eines Themas angenommen, das in der Öffentlichkeit vielfach, meist kritisch, wahrgenommen wird. Es ist nicht übertrieben zu sagen, dass wirklich jede/r schon einmal von einer langen und kostenpflichtigen telefonischen Warteschleife betroffen war. Besonders ärgern sich Verbraucher über lange Warteschleifen bei Anrufen auf teure Sonderrufnummern, wie z. B. (0)180er- oder (0)900er-Rufnummern. Gerade dort fallen oftmals erhebliche Kosten ohne jegliche Gegenleistung an. Der Gesetzgeber wollte diesem allgemeinen Ärgernis nunmehr mit einer telekommunikationsrechtlichen Bestimmung ein Ende bereiten.
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