§ 34 TKG beschreibt die Informationspflichten, die einem Unternehmen auferlegt werden, das einen Entgeltantrag stellt. Ziel ist es, die Informationsasymmetrie zwischen dem regulierten Unternehmen und der BNetzA zu vermindern. Kernpunkte der Regelung sind (1.) die Vorlage von Preis-Mengen-Modellen für die Kostenrechnung und Business-Plan ähnliche Angaben, (2.) die Forderung, dass derartige Angaben über alle Entgeltanträge konsistent sein müssen und (3.) die Verpflichtung, dass entgeltregulierte Unternehmen dem Regulierer jährlich einen Gesamtüberblick über die Kosten geben müssen.
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