Die Trennung elektronischer Anwendungen von Individual- und Massenkommunikation hatte technische Gründe, die durch digitale Übertragungstechniken überwunden werden können. Auf diese Weise können Anwendungen der Sprach- und Datenkommunikation in Rundfunkdarbietungen integriert werden und umgekehrt. Angesichts der durch digitale Übertragungstechniken möglich gewordenen Konvergenz von Telekommunikation, Medien und Informationstechnologien sieht Erwägungsgrund 5 Rahmen-RL für alle Übertragungsnetze und -dienste einen einheitlichen Rechtsrahmen vor. Die spezielle Problematik des Zugangs zu digitalen Rundfunk- und Fernsehdiensten regelt Art. 5 Abs. 1 Satz 2 lit. b) Zugangs-RL. Damit sollen marktmachtunabhängige, faire und nichtdiskriminierende Bedingungen des Zugangs zu Application Programming Interfaces (API) und Electronic Program Guides (EPG) erreicht werden. Der Zusammenhang zwischen dieser Norm und den Vorgaben zur Interoperabilität in der Rahmen-RL hat inzwischen zu europäischen und nationalen Initiativen zugunsten der Multimedia Home Platform (MHP) geführt.
Seiten 927 - 940
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.