Die Abnahme dient dazu, die vom AN fertig gestellten Leistungen an den AG zu übergeben und gleichzeitig festzustellen, ob diese mängelfrei erbracht wurden.
Die während der Abnahme und nach der Abnahme festgestellten Mängel werden in der Gewährleistungsabwicklung behandelt. Die Mängel, die vor der Abnahme auftreten, werden durch den AN – sofern möglich – noch vor der Abnahme behoben.
Sollten die Mängel während der Abnahmebegehung wesentlich sein, so kann der AG die Abnahme der Leistung verweigern.
Seiten 53 - 58
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.