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TTS-Symposion 2017  
16.05.2017

Aktuelle Trends im Reiserecht

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Europaweit uneinheitliche Handhabungen der Besteuerung von Reiseleistungen stellen ein Problem dar (Foto: Paolese/Fotolia.com)
Die EU TOMS Study zur Margenbesteuerung beschäftigt derzeit die mit Steuerfragen befassten Tourismusexperten: Mit Spannung wird auf die Ergebnisse gewartet.
TOMS first: Mit diesem nicht ganz ernst gemeinten Appell eröffnete der SRTour-Experte Dr. Volker Jorczyk von der Tourism Tax & Law Rechtsanwaltsgesellschaft das diesjährige Tourism Tax Symposium (TTS) zum Tourismussteuerrecht in Hamburg. Die Abkürzung TOMS steht für Tour Operator Margin Scheme. Letztlich zur Disposition steht, ob die Margenbesteuerung als Vereinfachungsregelung Bestand haben wird (siehe zum Thema auch die Beiträge in der Fachzeitschrift SRTour, Stichwort TOMS).

David Bennett berichtete aus der Sicht von Großbritannien über den aktuellen Stand der EU TOMS Study, mit der die Reisebesteuerung möglicherweise auf neue Grundlagen gestellt werden wird. Er beschrieb insbesondere die zu erwartenden Auswirkungen des Brexit. Die deutsche Sicht war Gegenstand des anschließenden Vortrags von Martin Schulz (KPMG Berlin).

Für den 30. Juni ist die Abgabe der endgültigen Fassung des Zwischenberichts an die EU-Kommission vorgesehen, am 12. September 2017 soll dann die Übermittlung des finalen Berichts folgen.

Fragekategorien der Studie

Hintergrund der Studie ist, dass Reiseleistungen (B2B und B2C) in den EU-Mitgliedsländern uneinheitlich besteuert werden und sich daraus Wettbewerbsverzerrungen ergeben. Denn die europäische Rechtsgrundlage bildet Art. 306 der Mehrwertsteuersystemrichtlinie, der etwa nur Reisebüros adressiert, während sich in Deutschland § 25 UStG als nationale Rechtsgrundlage an allgemeine Reiseleistungen eines Unternehmens richtet.

Der Ort der Leistung ist in Deutschland gem. § 3a Abs. 1 UStG der Ort, von dem aus der Reiseveranstalter sein Unternehmen betreibt, während gem. Art. 306 als Sitz der wirtschaftlichen Tätigkeit oder festen Niederlassung des Reisebüros ausgegangen wird, von dem aus die Dienstleistung erbracht wird.

Als Beispiele für europaweit uneinheitliche Handhabungen benannte Martin Schulz in seinem Vortrag z.B. die Besteuerung von Restaurant-Essen oder die Berücksichtigung von Kosten für Broschüren und Versicherungsleistungen. Uneinheitlich werde auch die Einbeziehung von Kreditkartengebühren in die Margenkalkulation gehandhabt.

TTS-Symposium: Diese steuerlichen Themen wurden auch diskutiert

  • Wird es eine europaweit einheitliche Umsatzsteuererklärung geben? Dies könnte die weitergehende Zielsetzung des Vorschlags eines One-Stop-Shop-Verfahrens sein, allerdings dürfte dieser am Widerstand Deutschlands scheitern.
  • Diskutiert wird auch die Verlagerung des Besteuerungsorts dahingehend, dass der Ort der Leistung vom Sitz des Reisebüros zum Wohnort des Kunden verlagert würde – aus Sicht des Referenten eine nur „schwer greifbare” Variante.
  • Besteuerung von Drittländern: In der Diskussion sind Sonderregelungen, die im Einklang mit dem One-Stop-Shop-Verfahren stehen.

Weitere Themen in Hamburg waren insbesondere die EU-Gutscheinrichtlinie, Fallstricke im Steuerverfahren im Zusammenhang mit der automatisierten Besteuerung sowie aktuelle Herausforderungen im Reiserecht im Hinblick auf Terrorgefahren und neue Meldepflichten für Unternehmen. Fortgesetzt wird die Reihe der TTS-Veranstaltungen am 7./8.11. 2017 in Düsseldorf und am 19./20.4.2018 mit dem TTS 2018.

SRTour: Steuer- und Rechtsbrief Touristik
Anbieter in der Touristik müssen eine Reihe steuerlicher und rechtlicher Besonderheiten beachten. Der Steuer- und RechtsBrief Touristik (SRTour) liefert Praktikern wie z.B. Reisebüros, Reiseveranstaltern oder Hotels und ihren Beratern in komprimierter Form Antworten zu den aktuellen Steuer- und Rechtsfragen.

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(ESV/ps)

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