Mit der siebten Novellierung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) werden erneut auch die Anforderungen an die Risikoberichterstattung angepasst. Im Vergleich zur vorangegangenen Novellierung sind die Anpassungen in Form von Klarstellungen und Präzisierungen allerdings nur graduell. Hervorzuheben sind vor allem die neuen Vorgaben zur ESG-Berichterstattung.
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