Die Sachverständigen begrüßten im Grundsatz den Gesetzentwurf der Bundesregierung, der dies gewährleisten und dabei auch eine EU-Richtlinie zum Schutz von Whistleblowern in deutsches Recht umsetzen soll. Vertreterinnen und Vertreter von zivilgesellschaftlichen Organisationen sehen darin allerdings den beabsichtigten Schutz noch nicht hinreichend gewährleistet, berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib).
So bemängelte die Vorsitzende des Whistleblower-Netzwerks, Annegret Falter, dass der Schutz nur bei Hinweisen auf Verstöße gegen bestimmte Rechtsnormen zur Geltung kommen solle, während zwar nicht strafwürdiges, aber unethisches Verhalten wie Vernachlässigungen in der Altenpflege nicht erfasst würden.
Louisa Schloussen von Transparency International plädierte dafür, dass nicht nur die Meldung bei den vom Gesetz vorgesehenen Stellen in Unternehmen und Bundesbehörden den Schutz auslösen sollten, sondern auch Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft. Sie kritisierte, dass Hinweisgeberschutz oft als bürokratische Belastung dargestellt werde. Whistleblower erbrächten vielmehr einen enormen Beitrag zur Schadensverhinderung und Schadensreduzierung für die Unternehmen und öffentliche Verwaltung.
Die Sachverständigen von BDA, BDI und DIHK forderten einhellig einen Vorrang unternehmensinterner Meldestellen vor externen. Es sei im Interesse der Unternehmen, von Fehlverhalten in den eigenen Reihen zu erfahren, um es abstellen zu können.
Die vollständige Mitteilung von hib finden Sie hier. Der Gesetzentwurf für besseren Hinweisgeberschutz ist hier veröffentlicht.
(ESV/fab)
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