Die Entscheidung des OLG Frankfurt befasst sich ausführlich mit dem Umfang der Rechte und Pflichten eines Geldwäschebeauftragten und nimmt dabei insbesondere zu dessen Recht auf eigene Ermittlungen, das (Nicht-) Vorliegen eines Geldwäscheverdachts und die Rechtzeitigkeit einer Verdachtsmeldung Stellung.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2019 |
Veröffentlicht: | 2019-08-13 |
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