Für die regulierte Selbstregulierung gab es bereits unter dem Regime der Datenschutzrichtlinie 95/46/EG und dem Bundesdatenschutzgesetz zahlreiche Anreize. Nichtsdestotrotz wurde vom Instrument der Selbstregulierung in der Praxis nur selten Gebrauch gemacht. Mit der Datenschutz-Grundverordnung hat der europäische Gesetzgeber nun weitere Anreize für die Selbstregulierung geschaffen, sodass die Chance auf eine Zunahme von speziellen Verhaltensregeln in verschiedenen Branchen besteht. Zur Förderung der Selbstregulierung wären jedoch weitere wesentliche Anreize wünschenswert gewesen, die in der Datenschutz-Grundverordnung leider keine Berücksichtigung gefunden haben.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2016.06.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 6 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-10-26 |
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