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Korruptionsbekämpfung  
25.11.2025

Antikorruptionsregime im Wandel: Was Unternehmen jetzt wissen müssen

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Gefragt sind integrierte globale Compliance-Systeme. (Grafik: peterschreiber.media/stock.adobe.com)
Die globalen Regeln zur Korruptionsbekämpfung verschieben sich und für international tätige Unternehmen wächst der Druck. USA, EU und UK entwickeln ihre Systeme in völlig unterschiedliche Richtungen. Das löst neue Risiken und steigende Compliance-Anforderungen aus.

USA: Das DOJ richtet den FCPA-Durchsetzung neu aus – mit klarem Fokus auf nationale Interessen und persönliche Haftung. Vorrang haben Fälle, die US-Unternehmen benachteiligen oder sicherheitsrelevante Sektoren betreffen. Neue Genehmigungspflichten für Ermittlungen und die Überprüfung laufender Verfahren zeigen: Die Durchsetzung wird politischer und weniger vorhersehbar. Gleichzeitig schafft das DOJ starke Anreize für Selbstanzeigen und Kooperation. Joint Ventures und Drittparteien geraten stärker ins Visier.

EU: Die geplante Antikorruptionsrichtlinie setzt auf präventive Strukturen, harmonisierte Mindeststandards und neue Berichtspflichten. Ziel ist ein stabiler, transparenter Binnenmarkt – doch die nationale Umsetzung bleibt entscheidend. Unterschiedliche Strafrahmen und Behördenkapazitäten sorgen weiterhin für ein heterogenes Vollzugsrisiko.

UK: Das britische Modell steht zwischen den Systemen in der USA und der EU: strenge Unternehmenshaftung (Failure to Prevent), aber kooperationsgetriebene Verfahren über DPAs (Deferred Prosecution Agreements). Das Londoner Modell stärkt die Compliance-Architektur und nutzt Governance als Standortfaktor.

Für Unternehmen entsteht ein komplexes Risikodreieck:

  • USA: extraterritorial, repressiv, interessengeleitet
  • EU: präventionsorientiert, aber uneinheitlich
  • UK: pragmatisch, kooperationsbasiert

Gefragt sind integrierte globale Compliance-Systeme, robuste Kontrollen von Joint Ventures und Drittparteien, klar geregelte Verantwortlichkeiten und strategisch ausgerichtete Entscheidungen zu Selbstanzeigen. Unternehmen brauchen belastbare, nachweisbar wirksame Compliance-Strukturen, um international handlungsfähig zu bleiben.

Einen vertiefenden Beitrag zu diesem Thema bringt die ZCG in der Ausgabe 6/25, die im Dezember erscheint.

Korruptionsprävention im Auslandsvertrieb

von Dr. Lutz Nepomuck

Unternehmen, die weltweit Waren oder Dienstleistungen vertreiben, stehen oft vor erheblichen Korruptionsrisiken. Insbesondere in hochgefährdeten Märkten können korrupte Praktiken alltäglich sein und gravierende finanzielle oder auch strafrechtliche Folgen haben. Anhand aktueller Praxisfälle beleuchtet Lutz Nepomuck typische Risikobereiche speziell des Auslandsvertriebs und mögliche Maßnahmen der Prävention, Aufklärung und Reaktion bei Verdachtsfällen und Compliance-Verstößen.

  • Analyse und Bewertung von Korruptionsrisiken und möglicher Straftatbestände, Sanktionierung und Haftung
  • Geschäftspartnerprüfung, z. B. Verträge mit Sales Agents und weiteren Drittparteien, Vertragsdurchführung
  • Präventionsmaßnahmen und Leitlinien für Verhaltensregeln, Schulungen und Meldesysteme u.a.
  • Interne Ermittlungen und richtiges Agieren bei Verdachtsmomenten und Findings

Ein einzigartiger Praxisratgeber, um das Risikobewusstsein im Unternehmen zu schärfen und mit wirksamen Vorkehrungen und Gegenmaßnahmen zu reagieren.

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