Vom 1.8.2013 an erlaubt die EU-Kommission Qualitätskontrollen des US-amerikanischen Public Company Accounting Oversight Board (PCAOB) auf europäischem Hoheitsgebiet nur noch, wenn sie tatsächlich notwendig sind. Fraglich ist, welche Auswirkungen der Beschluss der EU-Kommission auf die Zusammenarbeit der deutschen Abschlussprüferaufsichtskommission (APAK) mit dem PCAOB hat. Möglicherweise bedarf die Kooperationsvereinbarung zwischen den beiden Prüferaufsichten einer Anpassung.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1868-7792.2013.04.11 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1868-7792 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-07-30 |
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