Das deutsche, wie auch in Teilen das europäische, Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, zwischen den jeweiligen Verbänden und den staatlichen Institutionen. Diese Regeln sind in einer Vielzahl von Rechtsquellen festgelegt, die inhaltlich vom Staat (grundlegende Gesetzgebung), von den Tarifpartnern (Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften) und den Betriebspartnern (Arbeitgeber und Betriebsräte) gestaltet werden.
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