Die regulatorische Landschaft befindet sich zur Zeit in einem recht aufregenden und vielfältigem Wandel. Nicht, dass es auch in der Vergangenheit schon recht regelmäßig regulatorische „Updates“ bestehender Systeme und Regelungen gegeben hat. Aber in der jüngeren Vergangenheit standen bzw. stehen mit der Novelle der MaRisk, der Neufassung der MaComp oder der Umsetzung der AIFM- Richtlinie (engl. AIFMD für Alternative Investment Fund Manager Directive) mit den Auswirkungen auf das bisherige Investmentgesetz doch recht nachhaltige Änderungen innerhalb eines recht kurzen Zeitraumes an. Hierbei den Überblick zu behalten und für die eigene Organisation die richtigen Rückschlüsse zu ziehen, ist nicht immer ganz einfach.
Eine Überlegung, die sich in diesem Zusammenhang speziell Fondsinitiatoren ganz gleich welcher Rechtsform fragen sollten ist, in wie weit es noch Sinn macht, sich lediglich an den regulatorisch vorgeschriebenen Mindeststandard zu halten, oder ob es insgesamt nicht sinnvoller und in der Umsetzung effizienter und pragmatischer wäre, auch auf freiwilliger Basis im Zuge einer Best-Practice- Implementierung die Auslegung der Anforderungen an eine interne Compliance- Organisation ganz bewusst ein „Stückchen weiter“ zu definieren.
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