In der Praxis werfen die Regelungen der Datenschutz-Grundverordnung, die seit dem 25. Mai 2018 gilt, zahlreiche Fragen im Hinblick auf die Auftragsverarbeitung auf. Einige Themen wurden bereits in vergangenen Ausgaben der PinG thematisiert. Der nachfolgende Beitrag setzt sich in diesem Kontext mit – aus unserer Erfahrung – weiteren praxisrelevanten Themen auseinander. Im Folgenden soll beleuchtet werden, in welchen Fällen für die Auftragsverarbeitung mit EU-Auslandsbezug die Vorschriften der DSGVO Anwendung finden, welche Regelungen hinsichtlich der ausdrücklich vorgesehenen Auditierung erforderlich bzw. zulässig sind, ob die unter dem Bundesdatenschutzgesetz alte Fassung anerkannte Privilegierung auch unter der DSGVO fort gilt und wie sich das Verhältnis der Anforderungen an die Auftragsverarbeitungsvereinbarung zu den Anforderungen an eine Drittlandübermittlung verhält.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2196-9817.2018.05.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2196-9817 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-08-30 |
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