Aufgrund der vergangenen Untersuchungen ist das Bestehen eine Compliance Pflicht in einem SE-Konzern zu bejahen. Demnach ist die Konzernleitung eines SE-Konzerns neben der persönlichen Wahrung des geltenden Rechts verpflichtet – bei entsprechender Gefährdungslage – eine Organisationsstruktur zu schaffen, die rechtskonformes und integres Verhalten der Mitarbeiter fördert, um präventiv Haftung zu vermeiden. Diese Compliance-Verantwortung ist der Führungsverantwortung immanent, sodass grundsätzlich die Letztverantwortung – unabhängig von der Führungsstruktur des Unternehmens – der Unternehmensleitung obliegt.
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