Kaum sind die Regelungen aus Basel III auf europäischer Ebene in Kraft
getreten, spekulieren Experten bereits über Basel IV. Anlass dazu geben
mehrere Diskussions- und Konsultationspapiere, die der Baseler Ausschuss
seit Ende des letzten Jahres veröffentlicht hat. Ziel der
Untersuchungen ist die Vereinfachung und bessere Vergleichbarkeit des
Baseler Regelwerks.
Seit seiner Verabschiedung Ende 2010 stößt
Basel III auf heftige Kritik: Während einerseits deutlich härtere
Eigenkapitalregeln gefordert werden, halten andererseits viele Banken
und auch ihre Aufseher die neuen Regeln für zu kompliziert. Bedenken
werden insbesondere hinsichtlich der Komplexität und Vergleichbarkeit
bankinterner Risikomodellierungen und der Verlässlichkeit der damit
ermittelten risikogewichteten Aktiva (RWA) geäußert. Damit einher geht
auch die zunehmende Forderung nach einer grundlegenden Vereinfachung von
aufsichtsrechtlichen Vorschriften.
Laut einer aktuellen Veröffentlichung
der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG gewinnt eine möglicherweise
anstehende Basel IV-Reform damit an Kontur. Nicht nur der Basler
Ausschuss, sondern auch nationale und internationale Regulatoren und
Aufsichtsbehörden würden derzeit an Themen arbeiten, die entweder als
Erweiterungen von oder als Antworten auf Basel III bewertet werden
können. Die Auseinandersetzungen mit den Schwachstellen von Basel III
laufe im Kern auf eine höhere Bedeutung der nicht risikogewichteten
Kapitalvorschriften, zum Beispiel einer Leverage Ratio, hinaus. Wichtige
Hinweise liefere dabei insbesondere das Konsultationspapier The regulatory framework: balancing risk sensitivity, simplicity and comparability des Basler Ausschusses. Das Papier plädiert für ein besseres
Gleichgewicht zwischen weiterhin benötigter Risikosensitivität,
Einfachheit von Standards und Vergleichbarkeit von bereitgestellten
Informationen, formuliert deutliche Zweifel an internen Modellen und
will der risikosensitiven Quantifizierung für regulatorische Zwecke
zugunsten einer Stärkung und Verfeinerung der Leverage Ratio zukünftig
engere Regeln setzen.
KPMG-Partner Klaus Ott äußert Bedenken in
Bezug auf die Ergebnisse des Basler Diskussionspapiers. Ein allzu
voreiliges Streben nach Vereinfachung und ein übersteigertes Vertrauen
in standardisierte Risikogewichte könne unbeabsichtigte Konsequenzen
nach sich ziehen: Eine Stärkung der Leverage Ratio liefere
möglicherweise Anreize, riskantere Geschäfte einzugehen, da sich durch
die Leverage Ratio die Kosten für ein Portfolio von Aktiva mit geringem
Risikogewicht signifikant erhöhen. Die Abwertung interner Modelle könne
zudem dazu führen, notwendige Anreize zur Verbesserung des
Risikomanagements in Kreditinstituten zu schwächen.
Mit den am
1. Januar 2014 in Kraft getretenen Aufsichtsstandards aus Basel III
werden deutlich höhere Anforderungen an die Liquidität und
Eigenkapitaldeckung von Kreditinstituten gestellt. Die von der EU
geforderten höheren Eigenkapital- und Finanzreserven sollen Banken von
risikoreichen Geschäften abhalten und den Steuerzahler vor erneuten
Rettungsaktionen schützen. Seit Anfang dieses Jahres findet das unter
CRD IV/CRR bekannte Regulierungspaket zur Umsetzung von Basel III
(bestehend aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) in der Europäischen Union Anwendung.
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