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Bankenregulierung: Spekulationen über Basel IV Reform

Kaum sind die Regelungen aus Basel III auf europäischer Ebene in Kraft getreten, spekulieren Experten bereits über Basel IV. Anlass dazu geben mehrere Diskussions- und Konsultationspapiere, die der Baseler Ausschuss seit Ende des letzten Jahres veröffentlicht hat. Ziel der Untersuchungen ist die Vereinfachung und bessere Vergleichbarkeit des Baseler Regelwerks.  

Seit seiner Verabschiedung Ende 2010 stößt Basel III auf heftige Kritik: Während einerseits deutlich härtere Eigenkapitalregeln gefordert werden, halten andererseits viele Banken und auch ihre Aufseher die neuen Regeln für zu kompliziert. Bedenken werden insbesondere hinsichtlich der Komplexität und Vergleichbarkeit bankinterner Risikomodellierungen und der Verlässlichkeit der damit ermittelten risikogewichteten Aktiva (RWA) geäußert. Damit einher geht auch die zunehmende Forderung nach einer grundlegenden Vereinfachung von aufsichtsrechtlichen Vorschriften.

Laut einer aktuellen Veröffentlichung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG gewinnt eine möglicherweise anstehende Basel IV-Reform damit an Kontur. Nicht nur der Basler Ausschuss, sondern auch nationale und internationale Regulatoren und Aufsichtsbehörden würden derzeit an Themen arbeiten, die entweder als Erweiterungen von oder als Antworten auf Basel III bewertet werden können. Die Auseinandersetzungen mit den Schwachstellen von Basel III laufe im Kern auf eine höhere Bedeutung der nicht risikogewichteten Kapitalvorschriften, zum Beispiel einer Leverage Ratio, hinaus. Wichtige Hinweise liefere dabei insbesondere das Konsultationspapier The regulatory framework: balancing risk sensitivity, simplicity and comparability des Basler Ausschusses. Das Papier plädiert für ein besseres Gleichgewicht zwischen weiterhin benötigter Risikosensitivität, Einfachheit von Standards und Vergleichbarkeit von bereitgestellten Informationen, formuliert deutliche Zweifel an internen Modellen und will der risikosensitiven Quantifizierung für regulatorische Zwecke zugunsten einer Stärkung und Verfeinerung der Leverage Ratio zukünftig engere Regeln setzen.

KPMG-Partner Klaus Ott äußert Bedenken in Bezug auf die Ergebnisse des Basler Diskussionspapiers. Ein allzu voreiliges Streben nach Vereinfachung und ein übersteigertes Vertrauen in standardisierte Risikogewichte könne unbeabsichtigte Konsequenzen nach sich ziehen: Eine Stärkung der Leverage Ratio liefere möglicherweise Anreize, riskantere Geschäfte einzugehen, da sich durch die Leverage Ratio die Kosten für ein Portfolio von Aktiva mit geringem Risikogewicht signifikant erhöhen. Die Abwertung interner Modelle könne zudem dazu führen, notwendige Anreize zur Verbesserung des Risikomanagements in Kreditinstituten zu schwächen.

Mit den am 1. Januar 2014 in Kraft getretenen Aufsichtsstandards aus Basel III werden deutlich höhere Anforderungen an die Liquidität und Eigenkapitaldeckung von Kreditinstituten gestellt. Die von der EU geforderten höheren Eigenkapital- und Finanzreserven sollen Banken von risikoreichen Geschäften abhalten und den Steuerzahler vor erneuten Rettungsaktionen schützen. Seit Anfang dieses Jahres findet das unter CRD IV/CRR bekannte Regulierungspaket zur Umsetzung von Basel III (bestehend aus der Verordnung (EU) Nr. 575/2013 (CRR) und der Richtlinie 2013/36/EU (CRD IV) in der Europäischen Union Anwendung.

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