Laut Transparency International gehört die Bauwirtschaft zu den für Korruption am anfälligsten Bereichen. Ebenso beschreiben Frau Bannenberg, Professorin für Kriminologie, Strafvertragsrecht und Strafrecht an der Universität Bielefeld und Herr Schaupensteiner, früher Oberstaatsanwalt in Frankfurt am Main und heute zuständig für den Aufbau einer Compliance-Abteilung bei der Deutschen Bahn AG, die Bauwirtschaft als korruptionsgeneigte Moralbranche. Sie beziehen sich neben seinen eigenen Erfahrungen auf Erhebungen des BKA, wonach 44,5 % der Geber aus der Bauwirtschaft kommen.
Ursächlich für die große Korruptionsanfälligkeit sind die Besonderheiten der Bauwirtschaft. Jede Baumaßnahme ist anders. Selbst bei gleichen Bauwerken können unterschiedliche Randbedingungen (Bodenarten, Wetterverhältnisse, usw.) nicht grundsätzlich ausgeschlossen werden. Permanente Kontrollen sind kaum möglich. Häufig sind Kontroll- und Aufsichtspersonal aus Kostengründen unterrepräsentiert.
Insbesondere bei größeren Bauvorhaben lassen sich ansehnliche Beträge „unauffällig“ unterbringen. Das Risiko, entdeckt zu werden, ist, wenn sich der Vorteilsgeber und der Bestochene vorsichtig verhalten, sehr gering. Die Möglichkeiten, Aufträge zum Nachteil des Auftraggebers zum eigenen Vorteil umzusetzen, sind vielfältig und erfordern keine oder nur wenige Mitwisser. Zudem erhalten Baufirmen aufgrund des in den letzten Jahren bestehenden ruinösen Wettbewerbs Aufträge nur durch nicht kostendeckende Angebotspreise.
Die baubegleitende, ex-ante Revision ist eine wirkungsvolle Maßnahme, mit der die Risiken bei Baumaßnahmen erheblich reduziert werden können. Im Folgenden werden die Vor- und Nachteile beschrieben und der ex-post Baurevision gegenübergestellt.
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