Die Unterhändler der Schweiz und Deutschlands haben am 10. August 2011 in Bern die Verhandlungen über offene Steuerfragen abgeschlossen und ein Steuerabkommen paraphiert. Das Abkommen soll in den nächsten Wochen durch die beiden Regierungen unterzeichnet werden und könnte Anfang 2013 in Kraft treten. Nach Ansicht des Bundes Deutscher Kriminalbeamter (BDK) handelt es sich dabei um die „größte Begnadigung deutscher Straftäter, die die Geschichte je gesehen hat“.
Ein dreistelliger Milliardenbetrag bislang unbekannten Vermögens deutscher Staatsbürger schlummert laut dem Bund Deutscher Kriminalbeamter (Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen vom 10. August 2011).
Nach Ansicht des Bundesvorstands des Bundes Deutscher Kriminalbeamter spreche jedoch alles dafür, dass ein hoher Anteil dieser Vermögensmassen aus kriminellen Aktivitäten deutscher Straftäter stammt. Es handele sich beispielsweise um Gelder aus Betrug, Untreue, Drogengeschäften, Menschenhandel, Korruption und Organisierter Kriminalität.
Die „Legalisierung eine der größten Geldwaschanlagen Europas“ wird daher vom Bund Deutscher Kriminalbeamter scharf kritisiert (vgl. die Pressemitteilung des BDK vom 10. August 2011). Die professionellsten Steuerbetrüger und Verbrecher müssten sich künftig nicht mehr um ihr illegales Vermögen in der Schweiz sorgen; sie würden einfach anonym einen Abschlag an den deutschen Fiskus zahlen, während ihre Straftaten unentdeckt blieben.
Darüber hinaus hat sich die Bundesregierung der Schweiz gegenüber verpflichtet, auf Ankäufe von Steuer-CDs in der Zukunft zu verzichten - trotz der durchschlagenden Erfolge der deutschen Strafverfolgungs- und Finanzbehörden. Auch dieses Vorgehen wird vom BDK als „staatlich gewollte Vereitelung von Strafverfolgung“ kritisiert.
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