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Bundesregierung  
24.08.2022

Bekämpfung der Finanzkriminalität wird neu organisiert

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Finanzdelikte sollen künftig effektiver bekämpft werden als bisher. (Grafik: peterschreiber.media/stock.adobe.com)
Die Bundesregierung will künftig effektiver gegen Finanzkriminalität vorgehen. Dafür hat das Finanzministerium (BMF) jetzt „Eckpunkte für eine schlagkräftigere Bekämpfung der Finanzkriminalität und eine effektivere Durchsetzung von Sanktionen in Deutschland“ vorgestellt.

Die Pläne sehen insbesondere vor, die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde auf Bundesebene zu zusammenzuführen. Die Financial Action Task Force (FATF) habe Deutschlands System gegen Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und Finanzierung von Massenvernichtungswaffen umfassend geprüft. Die Veröffentlichung des Berichts mit Empfehlungen stehe unmittelbar bevor, teilt das BMF mit.

Kernkompetenzen unter einem Dach

Für die wirksame Bekämpfung der Finanzkriminalität werden die wichtigsten Kompetenzen unter dem Dach einer neuen Behörde gebündelt: der Bundesoberbehörde zur Bekämpfung der Finanzkriminalität (BBF). Alle relevanten Funktionen und Kompetenzen werden darunter zusammengezogen:

  • Ermittlungstätigkeit für große und komplexe Fälle von Finanzkriminalität (insbesondere auch internationale Geldwäsche)
  • Operative Verantwortung für die Umsetzung von Sanktionen
  • Analysetätigkeit für Verdachtsmeldungen
  • Koordinierung der Aufsichtstätigkeit im Nichtfinanzsektor

Alle Funktionen werden unter dem Dach der neuen Behörde in drei jeweils eigenständigen Strängen vereint:

  • Neues Bundesfinanzkriminalamt: Ein neu geschaffenes Bundesfinanzkriminalamt soll gezielt komplexe Fälle von Finanzkriminalität aufklären und bündelt hierfür die erforderliche Expertise. Es verfolgt den Follow-the-money-Ansatz und fokussiert damit auf illegale Finanzströme. Es soll außerdem „die nötige klare Struktur für eine effektive Durchsetzung von Sanktionen“ schaffen.
  • Effektivere Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen: Anfangspunkt zahlreicher Ermittlungen sind Verdachtsmeldungen, die bei der Financial Intelligence Unit (FIU) eingehen. Die FIU ist daher wichtiger Partner des Bundesfinanzkriminalamts. Sie wird als zweite Säule unter dem Dach der BBF integriert und als unabhängige Analyseeinheit entsprechend den europäischen und internationalen Vorgaben fortgeführt. Durch gezieltere Steuerung und risikobasierte Ausrichtung soll die FIU Effizienzpotenzial heben.
  • Neue Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht: Neu geschaffen wird als dritte Säule eine Zentralstelle für Geldwäscheaufsicht. Sie koordiniert künftig die Aufsicht über den Nichtfinanzsektor, der beispielsweise auch Veranstalter von Glücksspielen umfasst. Die Zentralstelle hat außerdem die Aufgabe, Leitlinien und Standards für eine risikobasierte Aufsicht aus einem Guss zu erarbeiten und soll der zukünftigen europäischen Geldwäscheaufsichtsbehörde AMLA als zentraler Ansprechpartner zu Fragen des Nichtfinanzsektors in Deutschland dienen.

Digitalisierung und Vernetzung von Registern

Um Eigentumsverhältnisse und wirtschaftlich Berechtigte insbesondere im Ermittlungsfall oder bei Sanktionsdurchsetzung effizient prüfen zu können, sollen alle dafür relevanten Register digital verknüpft werden. Bis zur Umsetzung einer solchen umfassenden Vernetzung sollen einfach zu realisierende Übergangslösungen schnell unmittelbaren Mehrwert bieten.

Die vollständige Pressemitteilung des BMF finden Sie hier. Die Eckpunkte hat das Ministerium hier veröffentlicht.

(ESV/fab)

Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

Autor: Rüdiger Quedenfeld

Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität sind in einer kaum überschaubaren, international vernetzten digitalen Wirtschaftswelt heute unternehmerische Risikobereiche von herausragender Bedeutung.

Alles Wichtige in einem Band

Eine prägnante „Bedienungsanleitung“ zur Verhinderung und Bekämpfung wirtschaftskrimineller Handlungen bietet Ihnen der QUEDENFELD, der Ihnen alles Wichtige auf neuestem Stand zusammenstellt:

  • Gesetzliche und regulatorische Bestimmungen – insb. das Geldwäschegesetz (GwG) und angrenzende Vorschriften, aufsichtsrechtliche Bestimmungen, Mitteilungen aus den Verbänden u.a.
  • Wichtige internationale Organisationen und Gremien
  • Risikoanalyse mit vielen Beispielen und einem speziell entwickelten Ampelsystem zur Einschätzung potenzieller Gefahren und Ableitung geeigneter Maßnahmen

Fokus 5. Geldwäscherichtlinie

In der Neuauflage finden Sie insbesondere die Verschärfungen im Zuge der 5. GwG-RL berücksichtigt: z.B. zu Kundensorgfaltspflichten, Meldepflichten, zum Transparenzregister oder der Erweiterung des Kreises der Verpflichteten um Immobilienmakler, Güterhändler und die Glücksspielbranche.

Optimale Prüfungsvorbereitung

Eine praxiserprobte Risikomatrix und ein Katalog zum Abgleich getroffener/möglicher Maßnahmen unterstützen Sie bei der Entwicklung einer organisationsgerechten Prävention – und der Vorbereitung reibungsloser interner und externer Prüfungen.

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