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Forderungen des VID  
19.12.2018

Berufsrecht für Insolvenzverwalter

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
VID: Berufsrecht für Insolvenzverwalter etablieren (Foto: Andrey Popov/Fotolia.com)
Ein ausführliches Eckpunktepapier zum Berufsrecht für Insolvenzverwalter hat der VID als Diskussionsgrundlage für den Gesetzgebungsprozess in 2019 vorgelegt.
In zwölf Punkten formuliert der Berufsverband VID (Verband der Insolvenzverwalter Deutschlands) Forderungen an den Gesetzgeber, der sich in dieser Legislaturperiode vorgenommen hat, ein Berufsrecht für Insolvenzverwalter und Sachwalter zu etablieren. Die vom zuständigen VID-Ausschuss entwickelten zwölf Forderungen zum Berufsrecht der Insolvenz- und Sachwalter umfassen die Bereiche Berufsausbildung, Zulassung, Berufsausübung, Aufsicht und Vergütung.

Ausbildung und Zulassung

Einen wichtigen Bereich bei der Umsetzung der Gesetzgebungspläne sollen die Ausbildungs- und Zulassungsvoraussetzungen bilden: Die geregelte Ausbildung soll ein abgeschlossenes universitäres Hochschulstudium umfassen. „Darüber hinaus schlagen wir dem Gesetzgeber vor, eine dreijährige Vorbereitungszeit für Berufseinsteiger einzuführen. Mit diesem zeitlichen Rahmen einer Erprobung haben wir bereits bei den VID-Mitgliedern gute Erfahrungen gemacht”, erklärt Michael Bremen, Leiter des Ausschusses und Mitglied im Vorstand des VID. Für den Erhalt der Berufszulassung soll diese dreijährige Vorbereitungszeit mit einer staatlichen Prüfung abgeschlossen werden. Zugelassene Insolvenzverwalter werden in einem bundeseinheitlichen Amtsträgerregister geführt, das Gläubiger und Gerichte auch mit besonderen qualifizierenden Merkmalen versorgt.

GoI als Grundlage der Berufsausübungsregelungen

Für die Regelungen zur Berufsausübung hat der Verband mit seinen selbstverpflichtenden Qualitätsstandards – den Berufsgrundsätzen und den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Insolvenzverwaltung (GOI) – bereits grundlegende Vorarbeiten geleistet. Detaillierte Regelungen zur Amtsführung im Einzelnen können demnach in Form einer Satzung oder Stellungnahme eines Fachausschusses auf der Basis der bisherigen freiwilligen Verhaltenskodizes entwickelt werden. Die Berufsausübungsregeln sollen für alle Beteiligten verbindlich sein, die im Sanierungs- und/oder Insolvenzverfahren die Aufgabe übernommen haben, die Einhaltung der Vorgaben des Insolvenz- und Sanierungsrechts zu gewährleisten.

Konkrete Vorstellungen für die Berufsaufsicht

Ganz besondere Bedeutung kommt der uneingeschränkten Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters zu. Die Regelungen zur Berufszulassung und -ausübung erfordern bei Verstößen auch Regelungen zu einem abgestuften Sanktionssystem bis zum Entzug der Zulassung. „Der VID befürwortet die selbstverwaltende Aufsicht in Form einer Insolvenzverwalterkammer nach dem Vorbild der Notare”, erklärt der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering die aktuellen Pläne.

Weitere Informationen, insbesondere den Volltext des Eckpunktepapiers, erhalten Sie hier.

Sanierungsmanagement

Schnell und sicher die Krise meistern

Unternehmenskrisen gehören zum Wirtschaftsleben. Doch sie führen nicht zwingend in die Insolvenz. Bernhard Schellberg zeigt eindrucksvoll, wie Sie Krisen mit wirksamem Sanierungsmanagement begegnen. Kompakt beantwortet er Ihre Fragen, beispielsweise zu den notwendigen Sofortmaßnahmen:

  • Welche Pflichten hat die Unternehmensleitung in dieser Situation?
  • Was müssen Sie bei der Bildung des Sanierungsteams beachten?
  • Wie gestalten Sie das Controlling?
  • Was müssen Sie bei der Krisenkommunikation bedenken?
  • Welche finanz- und leistungswirtschaftlichen Instrumente setzen Sie zur kurzfristigen Unternehmenssicherung ein?

Lesen Sie die 2., sorgfältig weiterentwickelte Auflage dieses praxisnahen Einstiegs in das Sanierungsmanagement.


(ESV/ps)
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