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Betriebsprüfung: Gutes Gesprächsklima schützt vor Nachforderungen

Wenn Unternehmen Betriebsprüfungen in einem angespannten oder gar feindlichen Gesprächsklima führen, sehen sie sich teilweise sehr hohen Nachforderungen ausgesetzt. Dieser nicht ganz überraschende Zusammenhang wurde jetzt im Rahmen einer Studie nachgewiesen.

Allerdings berichteten die Umfrageteilnehmer in der Mehrzahl von einem freundlichen oder sachlich/neutralen Klima während der Betriebsprüfung; nur 10 Prozent nannten ein angespanntes und nur 1 Prozent ein feindliches Klima.

Ein weiteres Ergebnis der am 30. November 2011 vorgelegten Deloitte-Umfrage „Betriebsprüfung-Belastungstest“ unter 733 Großbetrieben betrifft die Unternehmensgröße: Mit deren Anstieg nimmt die relative Mehrbelastung bei Ertrag- und Umsatzsteuern sowie jene aufgrund von Verrechnungspreisthematiken zu. Das gilt auch mit zunehmender Größe der Steuerabteilung. Erklärungsversuche für die Studienergebnisse gehen dahin, dass mit steigender Unternehmensgröße umso komplexere Steuersachverhalte geprüft werden; auch die Konzentration großer Steuerabteilungen auf „hochrisikogeneigte“ Sachverhalte wird von Dr. Norbert Endres (Partner Tax bei Deloitte) ins Feld geführt.

Hinsichtlich des Prüfungsrhythmus wurde bestätigt, dass es im Schnitt vier bis fünf Jahre dauert, bis das Finanzamt den Steuerpflichtigen ertragsteuerlich prüft. Oft gelten die Gesetze dann schon gar nicht mehr, die das Unternehmen seinerzeit beachten musste. Zudem bedeutet ein Zeitversatz von durchschnittlich fünf Jahren für die Unternehmen einen hohen Aufwand, längst abgeschlossene Sachverhalte müssen neu aufbereitet werden oder die damals handelnden Personen stehen für Auskünfte nicht mehr zur Verfügung. Besonders schwer ist es für Unternehmen, die Umstrukturierungen durchgeführt oder Finanzinformationssysteme angepasst bzw. umgestellt haben.

Gefragt wurde auch nach der inhaltlichen Ausrichtung von Prüfungen: Der Fokus im Bereich der allgemeinen Ertragsteuern liegt demnach bei

  • der Anerkennung von Rückstellungsaufwand,
  • der Bewertung von Anlagevermögen oder
  • verdeckten Gewinnausschüttungen.
Bei Verrechnungspreisen hatten insbesondere auslandsbeherrschte Unternehmen Mehrbelastungen wegen beanstandeter oder nicht vorhandener Dokumentation von Geschäftsbeziehungen zwischen verbundenen Unternehmen zu tragen. Gewerbesteuerlich war die Hinzurechnungsvorschrift des § 8 GewStG das beherrschende Thema. Betriebsveranstaltungen und geldwerte Vorteile waren die Punkte der Lohnsteuerprüfungen. Die höchsten Nachforderungen gab es aufgrund fehlerhaft aufgeteilter Vorsteuerbeträge bei teilweise steuerfreien Ausgangsumsätzen und fehlerhafter Buch- und Belegnachweise für innergemeinschaftliche Lieferungen und Ausfuhrlieferungen bei der Umsatzsteuer.

Download der Studie: Deloitte

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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