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Anhörung vor Bundestagsausschuss  
19.05.2021

Betriebsräte: Geplanter Gesetzentwurf zur Modernisierung unter Experten umstritten

ESV-Redaktion Management und Wirtschaft
Die Arbeitswelt für Betriebsräte soll einfacher und digitaler werden. (Foto: fizkes/stock.adobe.com)
Inwiefern der Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Förderung der Betriebsratswahlen und der Betriebsratsarbeit in einer digitalen Arbeitswelt“ tatsächlich zu einer Vereinfachung von Betriebsratswahlen und einer Stärkung der Betriebsräte führt, wurde jetzt vor dem Bundestagsausschuss für Arbeit und Soziales erörtert. Das Thema ist unter Sachverständigen umstritten, berichtet der Informationsdienst des Bundestags (hib).
Der Gesetzentwurf sieht vor, Betriebsratswahlen zu vereinfachen, indem im Betriebsverfassungsgesetz der Anwendungsbereich des „verpflichtenden vereinfachten Wahlverfahrens“ und des „vereinfachten Wahlverfahrens nach Vereinbarung“ sowohl für die Wahl des Betriebsrats als auch für die Wahl der Jugend- und Auszubildendenvertretung ausgeweitet wird. Um den Schutz von Arbeitnehmern bei der Gründung eines Betriebsrats zu verbessern, soll zudem der Kündigungsschutz verbessert werden.
  • Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB): Mit der Ausweitung des vereinfachten Wahlverfahrens könnten Betriebsratswahlen in der Tat vereinfacht werden. Gut ist auch, dass die Gestaltungsmöglichkeiten der Betriebsräte beim Einsatz von Künstlicher Intelligenz (KI) in den Unternehmen angepackt werden.
  • Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA): Mit dem Entwurf werden die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Arbeitgebern und Betriebsrat noch stärker reguliert und neue Bürokratie geschaffen.
  • Alexander Zumkeller (Bundesverband der Arbeitsrechtler in Unternehmen): Es fehlt insbesondere Legalisierung von elektronischen Wahlen, virtuellen Betriebsversammlungen, virtuellen gemeinsamen Verhandlungen oder vereinfachter Regelungen zum Abschluss von Vereinbarungen – dazu die Klarstellung, dass die „Auslage“ von Betriebsvereinbarungen auch elektronisch erfolgen kann.
  • Kai-Uwe Hemmerich (Betriebsratsvorsitzender des Chemie-Unternehmens Clariant): Die Erhöhung im Kündigungsschutzgesetz auf sechs zu schützende Einladende zu Wahlversammlungen ist gut, der neue spezielle Vorfeld-Initiatoren-Schutz ein erster richtiger Schritt.
  • Nils Kummert (Fachanwalts für Arbeitsrecht): Die Verbesserungen beim Kündigungsschutz reichen nicht aus. Benötigt wird die Etablierung eines zweistufigen Kündigungsschutzes. Nur dann, wenn der Ausspruch der außerordentlichen fristlosen Kündigung der Vorfeld-Initiatoren von der rechtlichen Prüfung und rechtskräftigen Zustimmungserklärung des Arbeitsgerichts abhängig gemacht wird, kann von einem echten Sonderkündigungsschutz gesprochen werden.
  • Johanna Wenckebach (Hans-Böckler-Stiftung): Der außerordentliche Kündigungsschutz ist nur fragmentarisch und verfehlt das Ziel des Gesetzgebers. Eine weitere Schutzlücke, die dringend geschlossen werden muss, gibt es bei den Befristet-Beschäftigten, deren Anteil an den Belegschaften immer weiter steigt.
Das Betriebsverfassungsgesetz verhindert ein immer weiteres Vorrücken des Zeitpunkts der Betriebsratswahlen von Wahlperiode zu Wahlperiode. Das betont die Bundesregierung in ihrer Gegenäußerung zu einer Stellungnahme des Bundesrats. Beides liegt nun als Unterrichtung durch die Bundesregierung vor. Die Länderkammer hatte grundsätzlich ihre Zustimmung zum Gesetzentwurf signalisiert, jedoch in einigen Punkten Prüfbitten geäußert.

(ESV/ah, fab)

Professionelle Zusammenarbeit von Geschäftsführung und Betriebsrat

Autor: Dr. Günther Schöffner, Prof. Dr. Petra Senne

Für Geschäftsführung und Management ist die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat häufig herausfordernd. Um als Führungskraft mit der nötigen Souveränität zu agieren und sicher zu entscheiden, sind Kenntnisse des gesetzlichen Rahmens unverzichtbar.

Wie Sie eine langfristig vertrauensvolle und tragfähige Kooperation der Betriebsparteien etablieren, zeigen Ihnen Günther Schöffner und Petra Senne sowohl aus Management- als auch juristischer Perspektive. Erfahren Sie in diesem innovativen Praxisbuch, wie Sie

  • gesetzliche Grundlagen und Handlungsrahmen der Betriebspartner u.a. auf Grundlage des Betriebsverfassungsgesetzes sicher anwenden,
  • typische Verhaltens- und Reaktionsmuster von Managern und Betriebsräten einschätzen, Machtmissbrauch erkennen und Fehlentwicklungen gegensteuern,
  • häufige Konfliktfälle und regelmäßige Fragestellungen, z.B. zu Fortbildungsansprüchen, Arbeitsbedingungen oder Verträgen verbindlich klären.

Gesetzentwurf 29.04.2021
Betriebsräte bekommen mehr Flexibilität für ihre Arbeit
Die Bundesregierung will die Arbeit in Betriebsräten modernisieren und erleichtern. mehr …
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