Am 25. Februar 2011 debattierte der Bundestag in erster Lesung über den von der Bundesregierung vorgelegten „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“. Ein neuer Unterabschnitt des BDSG soll künftig den Umgang mit den Daten von Beschäftigten umfassend regeln. Dabei ist umstritten, ob Betriebsvereinbarungen weiterhin ein wirksames Gestaltungsinstrument für den Umgang mit Beschäftigtendaten bleiben sollen. Bislang waren Betriebsvereinbarungen vor allem für den Betrieb von Hinweisgebersystemen, aber auch bei internen Ermittlungen und allgemeinenen Compliance-Maßnahmen ein wertvolles Mittel zur Gewährleistung der datenschutzrechtlichen Zulässigkeit. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die Rechtslage nach geltendem Recht sowie nach dem derzeitigen Gesetzesentwurf und gibt Anregungen für die künftige Einordnung von Betriebsvereinbarungen beim Beschäftigtendatenschutz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2011.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-06-08 |
Seiten 134 - 138
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