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Bürokratieabbau: Eindämmung von Dokumentationspflichten

Zwölf konkrete Vorschläge zum Bürokratieabbau haben die Spitzenverbände der deutschen Wirtschaft kürzlich der Bundesregierung überreicht. Lassen sich die Dokumentations- und Nachweispflichten eindämmen?

Rund 9 200 Dokumentations- und Nachweispflichten zählt der Deutsche Industrie und Handelskammertag e.V. (DIHK), die die Wirtschaft jährlich mit 48 Mrd. Euro belasten und so den Handlungsspielraum der Unternehmen deutlich einschränken. Die Vorschläge umfassen u.a. Erleichterungen für Existenzgründer bei der Umsatzsteuervoranmeldung, Vereinfachungen bei der Abgeltungssteuer sowie die Gleichbehandlung von Rechnungen und Belegen in elektronischer und Papierform. Allein das Ausstellen und Aufbewahren von Rechnungen schlägt derzeit nach DIHK-Angaben mit rund 9 Mrd. Euro pro Jahr zu Buche. Die Vorschläge im Überblick:

  • Auftragsdatenverarbeitung unbürokratisch ermöglichen
  • Verpflichtende Teilnahme am Umlageverfahren U1 beenden
  • Gleichstellung elektronischer Aufbewahrung mit herkömmlichen Aufbewahrungsformen
  • Steuerliche Gleichstellung von elektronischem Versand und Papierversand bei Rechnungen und Belegen
  • Bei Umsetzung der E-Bilanz den Mindestumfang der elektronisch zu übermittelnden Daten nicht über das bisher in Papierform zu übermittelnde Maß hinausgehend festlegen
  • Steuerliche Betriebsprüfungen spätestens 5 Jahre nach Veranlagungsjahr und Aufbewahrungspflichten verkürzen
  • Existenzgründern vierteljährliche Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldung erlauben
  • Abgeltungsteuer sachgerecht nachbessern
  • „Regelmäßige Arbeitsstätte“ gesetzlich regeln
  • Anwendungsbereich des Kontenabrufverfahrens eingrenzen
  • Einführung eines elektronischen Meldeverfahrens bei Aufsichtsbehörden
  • Potenzial des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA) wesentlich stärker nutzen
Nicht gefruchtet hat die Eingabe der Spitzenverbände offenbar hinsichtlich des ELENA-Verfahrens zur Speicherung von Arbeitnehmerdaten, nach dem etwa Gehaltsdaten seit Anfang 2010 an die Sozialversicherungen elektronisch zu melden sind. Das ELENA-Verfahren soll nun nach Angaben des Bundeswirtschaftsministeriums in den Medien gestoppt oder zumindest ausgesetzt werden. Hingegen hatten sich die Verbände für eine Weiterentwicklung ausgesprochen, um so die Entlastung von „Papierbescheinigungen“ vorantreiben zu können.

Weitere Informationen und Einzelheiten zu den Vorschlägen von BDA, BDI, DIHK, ZDH und ZKA: DIHK

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern

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