Das Gesetz über die aufsichtsrechtlichen Anforderungen an die Vergütungssysteme von Finanzinstituten und Versicherungen wurde vom Bundesrat gebilligt.
Die Bundesregierung, hatte den Gesetzentwurf im Februar eingebracht, nachdem sich im Dezember 2009 deutsche Finanzkonzerne bereits eine Selbstverpflichtung erteilten und die BaFin Anfang des Jahres aufsichtsrechtliche Rundschreiben für Vergütungssysteme veröffentlichte (vgl. Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 11. Februar 2010).
Ziel der neuen gesetzlichen Regelungen ist eine künftig angemessene und transparentere Gestaltung der Vergütungssysteme, die sich an einer nachhaltigen Unternehmensentwicklung orientiert. Misserfolge sollen stärker sanktioniert werden können.
Das Bundesfinanzministerium soll die neuen Anforderungen im Einzelnen in zwei begleitenden Rechtsverordnungen regeln. Diese betreffen unter anderem die Ausgestaltung und Überwachung der Vergütungssysteme, die Vergütungszusammensetzung und die Vergütungskriterien. Banken und Versicherungen werden außerdem verpflichtet, ihre Vergütungssysteme offenzulegen. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wird stärkere Eingriffsrechte erhalten. Sie kann künftig unangemessen hohe Bonuszahlungen unterbinden, wenn es die wirtschaftliche Situation eines Unternehmens verlangt.
In der Praxis stoßen neue Anforderungen an Vergütungssysteme grundsätzlich auf Zustimmung. Laut dem aktuellen „Bankenbarometer“ der Prüfungs- und Beratungsgesellschaft Ernst & Young (basierend auf einer Umfrage bei Führungskräften von 120 Banken in Deutschland) halten 70 Prozent der Befragten eine Neuregelung auf diesem Gebiet für notwendig. Trotzdem seien – in Verbindung mit der Neufassung der Mindestanforderungen an das Risikomanagement (MaRisk) – viele Fragen noch offen und die Vorgaben nicht eindeutig genug.
Das Gesetz soll spätestens im Oktober in Kraft treten.
Weitere Informationen: Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft
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