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Corporate Social Responsibility  
23.09.2016

Bundesregierung beschließt Umsetzungsgesetz

Dr. Hans-Jürgen Hillmer
Lageberichte: Künftig nicht nur auf finanzielle Aspekte bezogen (Foto: miw45kg/Fotolia.com)
Die nichtfinanzielle Berichterstattung von Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten soll gestärkt werden. Die Bundesregierung hat am 21.09.2016 den Gesetzentwurf beschlossen.
Mit dem Gesetz soll in Deutschland die CSR-Richtlinie umgesetzt werden. Insgesamt gesehen soll durch neue nichtfinanzielle Berichtspflichten die unternehmerische Verantwortung gestärkt werden. Hierbei steht das Kürzel CSR für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen, für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft.

Nach dem Gesetzentwurf müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.

Neuregelungen im Überblick

Künftig müssen bestimmte große, insbesondere börsennotierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern im Lage- bzw. Konzernlagebericht oder in einem gesonderten nichtfinanziellen Bericht ihre wesentlichen Risiken darstellen, die im Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelangen, zur Achtung der Menschenrechte und zur Korruptionsbekämpfung bestehen.

Darüber hinaus haben bestimmte börsennotierte Unternehmen ihre Erklärung zur Unternehmensführung durch präzisere Angaben zu den Diversitätskonzepten für Leitungsorgane der Unternehmen zu ergänzen. Schließlich werden die im Handelsbilanzrecht heute schon bestehenden Straf- und Bußgeldvorschriften auf Verstöße gegen die neuen Berichtspflichten erweitert und der bisherige maximale Bußgeldrahmen deutlich angehoben.

Anwendung ab 2017

Die Neuregelungen sollen erstmals für im Jahr 2017 beginnende Geschäftsjahre der Unternehmen wirksam werden.

CSR-Rechtlinie: Weitere Informationen
Weiterführende Informationen zur CSR-Richtlinie finden sie hier.

(ESV/BuS-Netzwerk)
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