Die GTAI, bundeseigene Gesellschaft für Standortmarketing und Außenwirtschaft (Germany Trade & Invest), weist im Rahmen eines aktuellen Experteninterviews auf Compliance-Risiken bei wirtschaftlichen Engagements in Russland hin.
Anlässlich der Fußball-WM 2018, dem größten russischen Infrastrukturprojekt in den nächsten Jahren, locken auch für deutsche Unternehmen lukrative Geschäfte, berichtet das GTAI aus seiner Website. So entstünden neue Straßen, Bahnhöfe, Flughäfen, Hotels und Restaurants. Die Aufträge für sieben Stadien wiederum würden dabei über die staatliche Organisation „Sportengineering“ laufen. Wer in das Geschäft einsteigen wolle, müsse sich allerdings sehr gut mit den Regelungen rund um die Ausschreibungen der Bauaufträge/Tender auskennen, rät das GTAI – mit Bezug auf ein Interview mit dem Russlandexperten Dr. Thomas Heidemann (CMS Hasche Sigle).
Anders als Sotchi, erläutert Heinemann in dem Gespräch, sei die Vergabe bei der WM zunächst weitgehend dezentral und privatwirtschaftlich gelaufen, nach der Devise: Es baut der Eigentümer. Die Ausschreibungen für die Planungsleistungen seien anfangs daher überwiegend über die Regionen organisiert gewesen. Inzwischen allerdings spiele ein staatliches Unternehmen des Sportministeriums – „Sportengineering“ – die zentrale Rolle. Das Unternehmen (und einige weitere öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie mit gewissem Erstaunen zur Kenntnis genommen wird) habe einen Großteil der Ausschreibungen für sich entscheiden können und sei nun maßgeblich für die Vergabe der einzelnen Bauaufträge verantwortlich.
Wer Aufträge erhalten möchte, muss gut vernetzt sein – doch Vorsicht vor der Korruptionsfalle.
Zwar mache der Umstand die Tender selbst weder besser noch schlechter; doch seien diese jetzt zentral organisiert. Problematisch sei die damit ins Spiel gekommene, organisatorisch kaum zu stemmende russische Vergabepraxis: Um Chancen auf Aufträge zu erhalten und Fristen sachgerecht einzuhalten, müssten deutsche Firmen bei Sportengineering und im Sportministerium sehr gut vernetzt sein.
Gerade bei geltenden Compliance-Regeln im Projektgeschäft müsse man allerdings sehr vorsichtig sein, berichtet Heidemann, es gebe viele Graubereiche. Wenn Zahlungen flössen, sei die Schwelle zur Strafbarkeit überschritten, unter Umständen auch für die Geschäftsführung in Deutschland. Auch sei es bereits problematisch, wenn ein Unternehmen den Tender quasi mitschreibe. Das sei zwar nicht strafbar und käme de facto recht häufig vor. Konform mit russischem Vergaberecht, demnach es keine Beeinflussung geben darf, sei es allerdings nicht. Konkurrenten könnten die Ausschreibung deshalb zu Recht anfechten – der mühsam ergatterte Auftrag sei wieder weg und die Reputation gleich mit.
Das ausführlichere Interview im genauen Wortlaut finden Sie auf der GTAI-Website.
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