In der Vergangenheit haben Rechtsverstöße wiederholt Unternehmen sowie die obersten Ebenen, wie etwa Vorstand und Aufsichtsrat, in Haftungsfälle verwickelt und Unternehmen in die öffentliche Kritik gebracht. Zu denken ist nicht nur an die erheblichen Bußgelder und Geldstrafen bei aufgedeckten Fällen von Korruption oder bei Verstößen gegen das Wettbewerbs- und Kartellrecht. Spektakuläre Beispiele gibt es auch auf anderen Gebieten, etwa bei Verstößen gegen das Arbeits- und Steuerrecht, das Lebensmittelrecht, das Kapitalmarkt-, das Außenwirtschafts-, das Umwelt- oder das Produkthaftungsrecht.
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