Die bestehenden Initiativen sollten in sich konsistent zusammengeführt werden, heißt es in einer Stellungnahme zu den laufenden Gesetzgebungsverfahren.
Am längsten beschäftigt die Compliance-Verantwortlichen demnach das Verbandssanktionengesetz, das eine direktere und ausgeweitete Haftung von Organisationen für Compliance-Verstöße einführen und ein eigenes Verfahrensrecht für Unternehmen schaffen soll. An zweiter Stelle nennt Dico die Umsetzung der EU-Whistleblower-Richtlinie zum besseren Schutz von Hinweisgebern, etwa durch die Pflicht, entsprechende Systeme einzuführen. Mit dem Lieferkettengesetz würden Unternehmen auf Einhaltung der Menschenrechte in ihrer gesamten Lieferkette mittels Vorgaben zum Risiko- und Beschwerdemanagement verpflichtet. Hinzu kämen das Finanzmarktintegritätsförderungsgesetz als Antwort auf den Wirecard-Skandal und eine Gesetzesinitiative zur erhöhten Schlagkraft der Geldwäschebekämpfung in Deutschland.
Bereits zu Anfang des Jahres in Kraft getreten ist eine kartellrechtliche Neuerung: die Möglichkeit, Sanktionen bei Kartellrechtsverletzungen zu reduzieren, wenn das betroffene Unternehmen ein Compliance-Management-System installiert hat. Schließlich erwähnt Dico die EU-Konfliktmineralien-Verordnung. Sie legt fest, welche Sorgfaltspflichten Unternehmen zu treffen haben, die bestimmte Mineralien aus Bürgerkriegsgebieten importieren.
Alle Gesetze verbinde, dass sie für die Unternehmen Regelungen auf dem Gebiet der Unternehmensethik und Compliance treffen. Der Kern eines jeden Gesetzes sei grundsätzlich sinnvoll. Es bedürfe allerdings mehr Klarheit und Rechtssicherheit. So sehe die über die Kartellrechtsnovelle eingeführte Sanktionsreduzierung eine Belohnung für den wirksamen Einsatz von Compliance-Systemen vor, ohne klar zu regeln, wie ein belohnungswürdiges Compliance-System auszusehen habe.
Dico schlägt ein „Basis-Compliance-Gesetz“ vor, in dem „strukturell geregelt wird, was Unternehmen tun müssen, um Organisationspflichten zu erfüllen, angemessenes Risikomanagement auf den einschlägigen Gebieten von Compliance und Wirtschaftsethik zu betreiben und Hinweisgebern Gehör zu verschaffen“. Dieses Gesetz solle Anreize zur Prävention in den Vordergrund stellen und Klarheit schaffen, welche Maßnahmen konkret von Unternehmen erwartet werden. Auch die Sanktionen sollten klar definiert werden.
Zum Instrumentarium für Compliance-Systeme zählt Dico folgende Punkte:
Die thematischen Spezialgesetze sollten sich auf das Compliance-Gesetz beziehen und konzeptionell und terminologisch daran andocken. „Jeder Anwender sollte einfach verstehen können, was für ihn relevant ist und an welcher Stelle des Basis-Compliance-Systems angesetzt wird“, so Dico. Durch dieses Baukastensystem könne jedes Unternehmen sein spezifisches Compliance-System entwickeln, auf Vollständigkeit prüfen und bei Bedarf erweitern.
(ESV/fab)
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