Staatliche Hilfsleistungen werden voraussichtlich nicht dauerhaft fortgesetzt werden können, stellt der VID fest. Für viele kleine und mittelgroße Unternehmen werde das noch von Bundestag und Bundesrat zu beschließende StaRUG (Restrukturierungsverfahren nach dem Unternehmensstabilisierungs- und -restrukturierungsgesetz) zu spät kommen oder zu aufwendig sein. Der Berufsverband schlägt deshalb ein befristetes und stark vereinfachtes Schutzschirmverfahren zur Lösung vor.
„Das Covid-Schutzschirmverfahren ist ein vereinfachtes Schutzschirmverfahren, das für Unternehmen verfügbar sein soll, die durch die Corona-Pandemie zahlungsunfähig geworden sind. Wir haben den Vorschlag der Bundesregierung (Art. 10 SanInsFoG) aufgegriffen und erweitert, damit auch von Covid-19 betroffene kleine und mittlere Unternehmen Zugang zum Schutzschirmverfahren erhalten können“, sagte der VID-Vorsitzende Dr. Christoph Niering.
Der Verband will das Covid-Schutzschirmverfahren im Rahmen der Sachverständigenanhörung zum Gesetz zur Fortentwicklung des Sanierungs- und Insolvenzrechts (SanInsFoG) am 25.11.2020 vorbringen.
Weiterführende Informationen hat der VID hier veröffentlicht.
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Restrukturierungs- und Turnaround-ManagementHerausgegeben von: Prof. (FH) DDr. Mario Situm, Prof. Dr. Markus W. ExlerUm Krisensituationen in Unternehmen frühzeitig zu erkennen und geeignete Reorganisationsmaßnahmen zur Erhaltung von Rendite- und Wettbewerbsfähigkeit einzuleiten, sind heute äußerst vielseitige strategische, operative und kommunikative Qualitäten erforderlich.
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