Die IT-Experten deutscher Unternehmen sehen die Bedeutung von Datenschutz für Wirtschaft und Gesellschaft ganz überwiegend schon jetzt als wichtig oder sehr wichtig an und erwarten für die Zukunft eine weiter ansteigende Bedeutung.
Vor dem Hintergrund einer stark zunehmenden Anzahl der erfassten Daten und datenverarbeitender Anwendungen ist es nach einer aktuellen TNS-Infratest-Studie im Auftrag der Deutschen Telekom umso wichtiger, dass dieses Bewusstsein über alle Branchen und Unternehmensgrößen hinweg festgestellt werden kann; die befragten Unternehmen haben die Bedeutung von Datenschutz als wichtigen Wettbewerbsfaktor des Standorts Deutschland erkannt.
Dass die Bedeutung von Datenschutz sogar noch wachsen wird, erwarten 70 Prozent der Befragten. 83 Prozent der Großunternehmen mit mindestens 250 Mitarbeitern sehen die Relevanz von Datenschutz zunehmen. Bei kleinen Unternehmen mit bis zu 9 Mitarbeitern sind es immerhin 69 Prozent. Am höchsten wird die zukünftige Bedeutung von Datenschutz dabei von Industrieunternehmen eingestuft (87 Prozent).
78 Prozent der befragten Unternehmen gaben an, dass es ihnen wichtig oder sehr wichtig ist, dass die Verarbeitung ihrer Daten im Geltungsbereich des deutschen Datenschutzrechts erfolgt. Die Bedeutung dieses Faktors soll sogar weiter steigen. Für rund die Hälfte (49 Prozent) gilt dies auch, wenn die Datenverarbeitung durch externe Dienstleister erfolgt. Gerade große Unternehmen (51 Prozent) wären auch bereit, für eine Datenverarbeitung nach deutschem Recht extra zu zahlen. Dies wird insbesondere wichtig, wenn durch verteilte Systeme und Cloud-Lösungen Daten z.B. aus Dialogmarketingkampagnen an unterschiedliche Standorte und Länder verteilt werden.
Besonders wichtig ist Datenschutz für Unternehmen, die Online-Dialogmarketing zwecks Erhebung personenbezogener Daten für die Bildung von verhaltensbezogenen Nutzerprofilen einsetzen. Solch eine Profilierung ist nach aktueller deutscher und zu erwartender künftiger EU-Rechtslage nur nach Einwilligung des Nutzers möglich. Die datenverarbeitenden Systeme müssen dabei gewährleisten, dass die Erhebung zusätzlicher, verhaltensbezogener Daten abhängig davon ist, ob eine und welche konkrete Einwilligung vorliegt. Hier gibt es bei den in der Praxis angewandten Systemen oftmals noch Mängel: So kann die Unterscheidung in der Erfassung personen- und verhaltensbezogener Daten in vielen Fällen nur global aktiviert oder deaktiviert werden – gilt also für alle oder keinen. Damit kann den individuellen Zustimmungen und auch der Abbildung der gesetzlichen Widerspruchsmöglichkeit nicht ausreichend Rechnung getragen werden. Um nicht zu Konflikten oder zu schlechten Kompromissen zwischen Datenschutz und Marketing zu gelangen, sind die Unternehmen daher insoweit gefordert, grundlegende Konzepte für die rechtssichere Datennutzung im Marketing zu erarbeiten.
Download der Studie Standortvorteil Datensicherheit: Artegic
Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
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