In der ARD-Sendung „plusminus“ wurde am 26.03.2014 ein Beitrag zur grenzüberschreitenden Überwachung des Bargeldverkehrs ausgestrahlt, in dem u.a. gezeigt wurde, wie Spürhunde der Zollverwaltung dem „Geruch des Geldes“ nachgehen. Es ist kein Geheimnis, dass im Zusammenhang mit der öffentlichkeitswirksamen Erörterung von Steuerhinterziehungsfällen ein Anstieg des grenzüberschreitenden Bargeldverkehrs zu verzeichnen ist. Dies rührt wohl daher, dass landläufig angenommen wird, es bestehe die Möglichkeit, unentdeckt im Drittland verwahrte, unversteuerte Vermögenswerte nach Deutschland zu transportieren. Hin und wieder mag dies gelingen…Möglicherweise resultiert diese Vorgehensweise aber auch aus der Erkenntnis, dass eine wirksame und damit strafbefreiende Selbstanzeige nach § 371 AO immer weiter erschwert wird, so dass insbesondere oft Erben den Versuch wagen, dem Strafverfolgungsrisiko bei Scheitern einer solchen auf andere Weise zu entgehen. Der folgende Beitrag verdeutlicht, dass der Weg über die so genannte grüne Grenze nicht immer der beste ist.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 2 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-11 |
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