Der vorliegende Beitrag gibt einen Überblick über den Status quo zur Frage, ob gegen ein Unternehmen verhängte Kartellgeldbußen gegenüber den handelnden Organen regressierbar sind. Hierzu liegt eine aktuelle Entscheidung des LG Saarbrücken vor. Sie bringt eine Frage zurück auf die aktuelle Compliance-juristische Bühne, die spätestens seit der arbeitsgerichtlichen Positionierung im sogenannten Schienenkartell durchaus kontrovers diskutiert wird und hochgradig praxisrelevant ist.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.1867-8394.2021.03.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 1867-8394 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-05-25 |
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