Der Deutsche Standardisierungsrat verabschiedete am 14.12.2011 in Berlin den Standardentwurf E-DRS 27 „Konzernlagebericht“. In Zukunft sollen die Anforderungen an die Konzernlageberichterstattung in einem Standard zusammengeführt werden.
Ersetzt werden sollen u. a. DRS 15 „Lagebericht“ sowie DRS 5 „Risikoberichterstattung“. Außen vor bleibt DRS 17, die Berichterstattung über die Vergütung der Organmitglieder. Darüber hinaus enthält E-DRS 27 eine verpflichtende Berichterstattungspflicht über Ziele und Strategien für kapitalmarktorientierte Unternehmen. Weiterhin ist eine Verkürzung des Prognosezeitraums zugunsten der Prognosegenauigkeit vorgesehen. Damit wird auf die in Folge der Wirtschaftskrise entfachte Diskussion zum Prognosebericht reagiert. Ein Schritt in die richtige Richtung.
Entwurf E-DRS 27
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