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Dokument Die 8. GWB-Novelle und das Kartellbußgeldverfahren – Teil 1
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Die 8. GWB-Novelle und das Kartellbußgeldverfahren – Teil 1
Unverhältnismäßigkeit von Unternehmensdurchsuchungen im Kartellbußgeldverfahren aufgrund der neuen Auskunftspflicht (§ 81a GWB)

  • Rechtsanwalt Dr. Markus Rübenstahl

Der Bundesgesetzgeber hat im Rahmen der 8. GWB-Novelle 70 in Gestalt von § 81a GWB mit Wirkung zum 1. Juli 2013 eine Auskunftspflicht bzw. Herausgabepflicht des nebenbeteiligten – d.h. einem Beschuldigten gleichgestellten - Unternehmens betreffend bestimmter für die Bußgeldbemessung relevanter Unterlagen und Daten geschaffen. Diese gesetzgeberische Neuerung – die diesbezüglichen Herausgabeverlangen der Kartellbehörde bzw. -gerichte Verbindlichkeit verleiht – ist mit deren Befugnissen zur (Unternehmens-)- Durchsuchung ex § 46 OWiG i.V.m. §§ 102, 103 ff. StPO in Beziehung zu setzen. Die folgende Analyse zeigt, dass die neue Auskunftspflicht dazu führt, dass – auch über den unmittelbaren Anwendungsbereich des § 81a GWB hinaus – unter bestimmten Umständen eine Anordnung der Durchsuchung beim Unternehmen unverhältnismäßig (Art. 20 Abs. 3 GG) und allenfalls ein Herausgabeverlangen gemäß § 81a GWB – oder entsprechend § 95 StPO – zulässig ist.

Lizenz: Open Access CC BY-NC-ND 4.0
ISSN: 2193-9950
Ausgabe / Jahr: 4 / 2013
Veröffentlicht: 2013-10-22
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mit Smartlink: https://www.compliancedigital.de/WiJ.04.2013.186

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Die 8. GWB-Novelle und das Kartellbußgeldverfahren – Teil 1 6 Seiten, 164.63 KByte
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