Die Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen („BNetzA“) ist allgemein als Regulierungsbehörde bekannt. Weniger bekannt dürfte ihre Rolle im Zusammenhang mit und im Vorfeld von Bußgeld- und Strafverfahren sein. Tatsächlich ist diese Rolle – vergleichbar der der BaFin – jedenfalls potenziell und zukünftig von durchaus erheblicher praktischer Bedeutung.
Lizenz: | Open Access CC BY-NC-ND 4.0 |
ISSN: | 2193-9950 |
Ausgabe / Jahr: | 1 / 2025 |
Veröffentlicht: | 2025-10-16 |
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