Der Aufsichts- oder Verwaltungsrat eines Kreditinstituts befasst sich im Rahmen seiner Überwachungsfunktion auch mit der strategischen Aufstellung im Vermittlungsgeschäft (VG). Das VG befriedigt die Nachfrage der Bankkunden nach Allfinanzdienstleistungen. Es trägt zum Aufbau, zur Stärkung und zum Ausbau der Kundenbeziehung bei, verstärkt Sicherheiten und ist eine immer bedeutendere Ertragsquelle für die Banken. Das VG ist für das Kreditinstitut mit niedrigeren Risiken verbunden, für Provisionserträge entsteht generell kein Bedarf an Risk- Weighted Assets (RWA) und die Eigenkapitalrentabilität wird durch das VG gesteigert. Die organisatorische und prozessuale Integration des VGs in die Bank erfolgt entsprechend dem strategischen Zielmodell und klarer Zielwerte.
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