Geldwäscheprävention ist nicht mehr nur eine regionale oder nationale Maßnahme zur Bekämpfung des Rauschgifthandels, wo sie ihren Ursprung im Rahmen der ersten EU-Geldwäscherichtlinie fand. Heutzutage stellt die Geldwäsche eine ernsthafte Bedrohung für die Bevölkerung und das Finanzsystem dar und erfordert somit eine global koordinierte und kooperative Bekämpfung illegaler Praktiken. Die zunehmende Globalisierung und der vermehrte Einsatz anonymer, grenzüberschreitender Transaktionen schaffen immer mehr Schlupflöcher für die Verschleierung von Geldern aus strafbaren Handlungen wie z. B. Korruption, Menschenhandel, Waffenhandel und Cyberkriminalität. Dies unterstreicht die dringende Notwendigkeit einer effektiven Geldwäscheprävention und das Zusammenspiel diverser privater und öffentlicher Institutionen weltweit. Die Europäische Union arbeitet aktiv daran, die Vorgaben für die Geldwäschebekämpfung zu harmonisieren und bestehende Vorgaben zu konkretisieren, um einen kooperativen und einheitlichen Ansatz herzustellen und Geldwäsche als grenzübergreifende Angelegenheit europaweit zu vereinheitlichen.
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