In Zeiten globalisierter Märkte sind international agierende Unternehmen immer wieder mit Rechtsstreitigkeiten auch vor US-Zivilgerichten befasst. Sie sind damit zunehmend auch E-Discovery-Verfahren ausgesetzt.
Datenschutzrechtliche Herausforderungen entstehen für Unternehmen insbesondere dann, wenn personenbezogene Daten in Form von elektronischen Informationen im Rahmen einer E-Discovery von Deutschland aus an in den USA befindliche Dritte übermittelt werden sollen. Dabei ist etwa folgender Beispielsfall denkbar:
Das Unternehmen M mit Sitz in den USA und einer Tochtergesellschaft T in Deutschland produziert Kinderspielzeug und vertreibt dieses in den USA. Wenige Wochen nachdem ihr neuestes Produkt „Speedmaster 2“ auf den Markt gekommen ist, häufen sich Meldungen über gefährliche Verletzungen bei Kleinkindern. Die Verletzungen sind vermutlich auf eine Fehlkonstruktion des „Speedmaster 2“ zurückzuführen.
Zur Vorbereitung eines Schadenersatzprozesses wird M daraufhin in den USA mit einem E-Discovery-Verfahren konfrontiert. Dieses soll Aufschluss darüber gegeben, ob und inwieweit M die Fehlkonstruktion und die damit verbundenen Gefahren vor Markteinführung bewusst waren.
Seiten 109 - 121
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies. Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu. Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.