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EBA veröffentlicht Leitfaden zur Kreditrisiko Übertragung

Die Europäische Bankenaufsichtsbehörde (EBA) hat Anfang Juli den Leitfaden “Significant Credit Risk Transfer relating to Articles 243 and 244 of Regulation 575/2013” veröffentlicht. Der Leitfaden soll Banken dabei helfen, Kreditrisiken sicher zu übertragen.

Der von der EBA veröffentlichte Leitfaden wird Teil des EU Regelwerkes für den Bankensektor. Er muss von den entsprechenden Behörden (FCA in Großbritannien oder der BaFin in Deutschland) innerhalb von sechs Monaten implementiert werden.

Die Leitlinien gelten nur für Transaktionen, die nach der Annahme geschlossen werden. Sie sollen die zuständigen Behörden und Verantwortlichen in den Kreditinstituten bei der Beurteilung der Frage helfen, ob das wesentliche Kreditrisiko bei einer Verbriefung übertragen wurde.

Ohne eine solche Übertragung würden die vermeintlich verbrieften Forderungen in den Büchern des Absenders  verbleiben. Außerdem würden die Finanzinstitute, die in mehreren EU-Mitgliedsstaaten operieren, aufgrund des Fehlens eines gemeinsamen Verständnisses, unterschiedlich reguliert.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie im folgenden Dokument.

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