Der Ausschuss für Wirtschaft und Technologie hat am 28. September 2011 die Einstellung des Verfahrens über den elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) beschlossen.
Das bereits 2009 in Kraft getretene ELENA-Gesetz verpflichtet alle Arbeitgeber seit Anfang 2010, die Entgeltdaten ihrer Mitarbeiter an eine Zentrale Speicherstelle zu melden. Die dahin übermittelten Daten sollten ab 2012 durch dafür zugelassene Behörden abgerufen werden können.
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hatten sich bereits im Juli darauf verständigt, das ELENA-Verfahren schnellstmöglich einzustellen, vgl. die Nachricht auf COMPLIANCEdigital vom 19. Juli 2011.
Weitere Informationen: Deutscher Bundestag
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