Die Formen von Korruption können nach mehreren Kriterien eingeteilt werden. Nach dem Umfang lässt sich zwischen „Petty corruption“ (Korruption im Kleinen, die Gelegenheits-, Einzelfall- und Bagatellkorruption umfasst) und Großkorruption unterscheiden.
In einer empirischen Studie ermittelte Bannenberg vier Formen: 1. Situative Einzelfall- oder Bagatellkorruption, 2. Strukturelle Korruption im Rahmen „gewachsener Beziehungen“, 3. Netzwerke organisierter Kriminalität und 4. Systematische Einflussnahme gewaltsamer organisierter Kriminalität auf demokratische Strukturen.
Punkt 4 ist dabei – jedenfalls in Österreich und Deutschland – kein empirisch feststellbares Phänomen. Von Netzwerken der Korruption (Punkt 3) ist vor allem im Zusammenhang mit der organisierten Kriminalität auszugehen; dabei finden sich auf Nehmer- und Geberseite zahlreiche Personen, oft Kartelle. Korruption gehört dort zur Politik nicht integrer Unternehmen, sie wird von der Organisationsleitung beschlossen und bis zur untersten Hierarchiestufe umgesetzt. Diese derzeit nicht häufig feststellbare Form ist nicht Gegenstand der vorliegenden Arbeit, weil Korruptionscontrolling in solchen Organisationen Teil der illegalen Machenschaften wäre.
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