Am 17.01.2011 hat der Fachausschuss für Unternehmensbewertung und Betriebswirtschaft (FAUB) den IDW Standard „Grundsätze für die Erstellung von Fairness Opinions“ (IDW S 8) verabschiedet.
IDW S 8 enthält Grundsätze, nach denen Wirtschaftsprüfer Stellung nehmen zur finanziellen Angemessenheit von Transaktionspreisen im Rahmen von unternehmerischen Initiativen. Eine solche Fairness Opinion ist – so das IDW – kein Instrument zur Ermittlung von Unternehmenswerten, sondern eine fachliche Stellungnahme zum Ergebnis eines Entscheidungsprozesses.
IDW S 8 verdeutlicht den Inhalt und die Grenzen von Fairness Opinions bei typischen Rahmenbedingungen und Restriktionen. Ferner werden die Besonderheiten bei der Erstellung von Fairness Opinions im Zusammenhang mit Stellungnahmen nach § 27 WpÜG behandelt.
Gegenüber der veröffentlichten Entwurfsfassung dieser Verlautbarung sind einige Klarstellungen vorgenommen worden, insbesondere in Bezug auf die Unterschiede zwischen der Erteilung einer Fairness Opinion i.S.v. IDW S 8 und einer Unternehmensbewertung nach dem IDW Standard „Grundsätze zur Durchführung von Unternehmensbewertungen“ (IDW S 1 i.d.F. 2008).
Die billigende Kenntnisnahme durch den Hauptfachausschuss (HFA) erfolgte am 31.01.2011. IDW S 8 wird in Heft 3/2011 der IDW Fachnachrichten und im WPg Supplement 1/2011 veröffentlicht.
Weitere Informationen: Institut der Wirtschaftsprüfer e.V. (IDW)
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