Das am 20.7.2021 von der EU-Kommission vorgelegte Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität besteht aus vier Vorschlägen für
Nach Angaben der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 29.7.2021 ist die Errichtung einer europäischen Behörde vorgesehen. Sie soll zum einen die Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units) verbessern und zum anderen die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden übernehmen. Dies soll sicherstellen, dass die EU-Vorschriften vom Privatsektor korrekt und konsequent angewendet werden.
Zudem sollen direkt anwendbare Regelungen zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie zum wirtschaftlichen Eigentum geschaffen werden. Auch soll es künftig möglich sein, Übertragungen von Krypto-Assets zu verfolgen und Barzahlungen ab 10.000 Euro zu begrenzen.
Ferner ist beabsichtigt, die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, die Regelungen zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den Meldestellen der Mitgliedstaaten enthält, durch die Sechste EU-Geldwäscherichtlinie zu ersetzen.
Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat das Legislativpaket erörtern. Informationen zum Legislativpaket finden Sie hier.
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Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und WirtschaftskriminalitätAutor: Rüdiger QuedenfeldGeldwäsche und Wirtschaftskriminalität sind in einer kaum überschaubaren, international vernetzten digitalen Wirtschaftswelt heute unternehmerische Risikobereiche von herausragender Bedeutung.
Fokus 5. Geldwäscherichtlinie |
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