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Geldwäsche  
30.07.2021

EU-Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität

Dr. Hans-Jürgen Hillmer, BuS-Netzwerk Betriebswirtschaft und Steuern
Die EU-Kommission schlägt eine EU-Verordnung für eine neue EU-Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche vor. (Foto: M.Schuppich/stock.adobe.com)
Die Bekämpfung der Finanzkriminalität schreitet voran: Die EU-Kommission hat jetzt ein Legislativpaket vorgelegt.

Das am 20.7.2021 von der EU-Kommission vorgelegte Legislativpaket zur Bekämpfung der Finanzkriminalität besteht aus vier Vorschlägen für

  • eine EU-Verordnung zur Errichtung einer neuen EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • eine EU-Verordnung zur Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • die Sechste EU-Geldwäscherichtlinie,
  • eine überarbeitete EU-Verordnung über Geldtransfers.

Koordination der Aufsichtsbehörden

Nach Angaben der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) vom 29.7.2021 ist die Errichtung einer europäischen Behörde vorgesehen. Sie soll zum einen die Zusammenarbeit der zentralen Meldestellen (Financial Intelligence Units) verbessern und zum anderen die Koordination der nationalen Aufsichtsbehörden übernehmen. Dies soll sicherstellen, dass die EU-Vorschriften vom Privatsektor korrekt und konsequent angewendet werden.

Neue Regelungen zu Sorgfaltspflichten

Zudem sollen direkt anwendbare Regelungen zu den Sorgfaltspflichten gegenüber Kunden sowie zum wirtschaftlichen Eigentum geschaffen werden. Auch soll es künftig möglich sein, Übertragungen von Krypto-Assets zu verfolgen und Barzahlungen ab 10.000 Euro zu begrenzen.

Ferner ist beabsichtigt, die Fünfte EU-Geldwäscherichtlinie, die Regelungen zu den nationalen Aufsichtsbehörden und den Meldestellen der Mitgliedstaaten enthält, durch die Sechste EU-Geldwäscherichtlinie zu ersetzen.

Im nächsten Schritt werden das Europäische Parlament und der Rat das Legislativpaket erörtern. Informationen zum Legislativpaket finden Sie hier.

Handbuch Bekämpfung der Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität

Autor: Rüdiger Quedenfeld

Geldwäsche und Wirtschaftskriminalität sind in einer kaum überschaubaren, international vernetzten digitalen Wirtschaftswelt heute unternehmerische Risikobereiche von herausragender Bedeutung.

Alles Wichtige in einem Band

Eine prägnante „Bedienungsanleitung“ zur Verhinderung und Bekämpfung wirtschaftskrimineller Handlungen bietet Ihnen der QUEDENFELD, der Ihnen alles Wichtige auf neuestem Stand zusammenstellt:

  • Gesetzliche und regulatorische Bestimmungen – insb. das Geldwäschegesetz (GwG) und angrenzende Vorschriften, aufsichtsrechtliche Bestimmungen, Mitteilungen aus den Verbänden u.a.
  • Wichtige internationale Organisationen und Gremien
  • Risikoanalyse mit vielen Beispielen und einem speziell entwickelten Ampelsystem zur Einschätzung potenzieller Gefahren und Ableitung geeigneter Maßnahmen

Fokus 5. Geldwäscherichtlinie

In der Neuauflage finden Sie insbesondere die Verschärfungen im Zuge der 5. GwG-RL berücksichtigt: z.B. zu Kundensorgfaltspflichten, Meldepflichten, zum Transparenzregister oder der Erweiterung des Kreises der Verpflichteten um Immobilienmakler, Güterhändler und die Glücksspielbranche.

Optimale Prüfungsvorbereitung

Eine praxiserprobte Risikomatrix und ein Katalog zum Abgleich getroffener/möglicher Maßnahmen unterstützen Sie bei der Entwicklung einer organisationsgerechten Prävention – und der Vorbereitung reibungsloser interner und externer Prüfungen.

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